Allgemeine Liefer- und
Geschäftsbedingungen
für fotografische
Leistungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden
allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB
genannt) gelten für alle von Image-Art ( im
folgendem Fotograf
genannt)
durchgeführten
Aufträge,
Angebote, Lieferungen
und Leistungen.
2. Sie
gelten als vereinbart
mit Entgegennahme der
Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des
Fotografen durch den
Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme
des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den
AGB widersprechen will,
ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen
zu erklären.
Abweichenden
Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit
widersprochen.
Abweichende
Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen
keine Gültigkeit,
es sei denn, dass der
Fotograf diese
schriftlich
anerkennt.
4. Die AGB gelten im
Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung
auch ohne
ausdrückliche
Einbeziehung auch
für alle
zukünftigen
Aufträge,
Angebote, Lieferungen
und Leistungen des
Fotografen.
II. Überlassenes
Bildmaterial
1. Die AGB gelten
für jegliches dem
Kunden
überlassenes
Bildmaterial, gleich in
welcher Schaffensstufe
oder in welcher
technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten
insbesondere auch
für elektronisches
oder digital
übermitteltes
Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt
an, dass es sich bei
dem vom Fotografen
gelieferten
Bildmaterial um
urheberrechtlich
geschützte
Lichtbildwerke i.S.v.
§ 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden in
Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind
eigenständige
Leistungen, die zu
vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial geht, nach vollständiger Bezahlung, mit allen Rechten in den Besitz des Kunden über.
5. Der Kunde darf das
Bildmaterial an Dritte
nur zu
geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen
Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die
den Inhalt der
gelieferten Sendung
oder Inhalt,
Qualität oder
Zustand des
Bildmaterials
betreffen, sind
innerhalb von 48
Stunden nach Empfang
mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als
ordnungsgemäß,
vertragsgemäß
und wie verzeichnet
zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt
grundsätzlich nur
ein einfaches
Nutzungsrecht zur
einmaligen
Verwendung.
2.
Ausschließliche
Nutzungsrechte,
medienbezogene oder
räumliche
Exklusivrechte oder
Sperrfristen
müssen gesondert
vereinbart werden.
3. Mit der Lieferung
wird lediglich das
Nutzungsrecht
übertragen
für die einmalige
Nutzung des
Bildmaterials zu dem
vom Kunden angegebenen
Zweck und in der
Publikation und in dem
Medium oder
Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus
den Umständen der
Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall
ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung,
Zeitschrift usw.),
für das das
Bildmaterial
ausweislich des
Lieferscheins oder der
Versandadresse zur
Verfügung gestellt
worden ist.
4. Jede über
Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung,
Verbreitung oder
Veröffentlichung
ist honorarpflichtig
und bedarf der
vorherigen
ausdrücklichen
Zustimmung des
Fotografen. Das gilt
insbesondere
für:
* eine Zweitverwertung
oder
Zweitveröffentlichung,
insbesondere in
Sammelbänden,
produktbegleitenden
Prospekten, bei
Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen
Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung,
Änderung oder
Umgestaltung des
Bildmaterials,
* die Digitalisierung,
Speicherung oder
Duplizierung des
Bildmaterials auf
Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische,
optische,
magnetooptische oder
elektronische
Trägermedien wie
CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten,
Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit
dieses nicht nur der
technischen
Verarbeitung des
Bildmaterials gem.
Ziff.III 3. AGB
dient,
* jegliche
Vervielfältigung
oder Nutzung der
Bilddaten auf CD-ROM,
CDi, Disketten oder
ähnlichen
Datenträgern,
* jegliche Aufnahme
oder Wiedergabe der
Bilddaten im Internet
oder in Online-
Datenbanken oder in
anderen elektronischen
Archiven (auch soweit
es sich um interne
elektronische Archive
des Kunden
handelt),
* die Weitergabe des
digitalisierten
Bildmaterials im Wege
der
Datenfernübertragung
oder auf
Datenträgern, die
zur öffentlichen
Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur
Herstellung von
Hardcopies geeignet
sind.
5. Veränderungen
des Bildmaterials durch
Foto-Composing, Montage
oder durch
elektronische
Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen
urheberrechtlich
geschützten Werkes
sind nur nach
vorheriger
schriftlicher
Zustimmung des
Fotografen gestattet.
Auch darf das
Bildmaterial nicht
abgezeichnet,
nachgestellt
fotografiert oder
anderweitig als Motiv
benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die ihm
eingeräumten
Nutzungsrechte ganz
oder teilweise auf
Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu
übertragen.
7. Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder
Weitergabe des
Bildmaterials ist nur
gestattet unter der
Voraussetzung der
Anbringung des vom
Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in
zweifelsfreier
Zuordnung zum
jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf
übernimmt keine
Haftung für die
Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen
oder Objekte, es sei
denn, es wird ein
entsprechend
unterzeichnetes
Release-Formular
beigefügt. Der
Erwerb von
Nutzungsrechten
über das
fotografische
Urheberrecht hinaus
sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen
etc. obliegt dem
Kunden. Der Kunde
trägt die
Verantwortung für
die Betextung sowie die
sich aus der konkreten
Veröffentlichung
ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das
vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar
vereinbart worden,
bestimmt es sich nach
der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht
der
Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM).
Das Honorar versteht
sich zuzüglich der
jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur
für die einmalige
Nutzung des
Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck
gemäß
Ziff.III 3. oder 2.
AGB. Soll das Honorar
auch für eine
weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist
dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag
anfallende Kosten und
Auslagen (z.B.
Material- und
Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten
für erforderliche
Requisiten,
Reisekosten,
erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des
Kunden.
4. Das Honorar
gemäß V. 1.
AGB ist auch dann in
voller Höhe zu
zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial
nicht
veröffentlicht
wird. Bei Verwendung
der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für
Layout- und
Präsentationszwecke
fällt
vorbehaltlich einer
abweichenden
Vereinbarung ein
Honorar von mindestens
¤ 75,00 pro
Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung
oder die Ausübung
des
Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber
unbestrittenen oder
rechtskräftig
festgestellten
Forderungen des Kunden
zulässig.
Zulässig ist
außerdem die
Aufrechnung mit
bestrittenen aber
entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des
Bildmaterials
1. Nach vollständiger Bezahlung ist eine Rückgabe des Bildmaterials nicht notwendig.
VII. Vertragsstrafe,
Blockierung,
Schadensersatz
1. Bei jeglicher
unberechtigten (ohne
Zustimmung des
Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder
Weitergabe des
Bildmaterials ist
für jeden
Einzelfall eine
Vertragsstrafe in
Höhe des
fünffachen
Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich
weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem,
unvollständigem,
falsch platziertem oder
nicht
zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe
von 100 % des
Nutzungshonorars zu
zahlen.
3. Bei nicht
rechtzeitiger
Rückgabe des
Bildmaterials
(Blockierung) ist
für die Zeit nach
Ablauf der in
Ziff.VI.1.oder 2.
gesetzten Fristen eine
Vertragsstrafe zu
zahlen in Höhe
von
* 0,25 pro Tag und Bild
für s/w- oder
Color-Abzüge oder
Dia-Duplikate
* 1,00 pro Tag und Bild
für Dias, Negative
oder andere
Unikate.
4. Für
beschädigtes,
zerstörtes oder
abhanden gekommenes
Bildmaterial ist
Schadensersatz zu
leisten, ohne dass der
Fotograf die Höhe
des Schadens
nachzuweisen hat in
Höhe von
* 40,00 pro s/w- oder
Colorabzug oder
KB-Dia-Duplikat
* 125,00 pro Mittel-
oder
Großformat-Dia-Duplikat
* 250,00 pro
Dia-Original, Negativ
oder anderem Unikat
* 500,00 pro nicht
wiederholbarem Dia,
Negativ oder anderem
Unikat.
Bei Beschädigungen
sind die Sätze
entsprechend dem Grad
der Beschädigung
und dem Umfang der
weiteren
Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden
Vertragsparteien bleibt
der Nachweis
vorbehalten, dass ein
höherer bzw.
geringerer oder gar
kein Schaden
eingetreten ist.
5. Bei fehlendem
Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne
Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher
Stelle in welcher
Publikation verwendet
worden ist, ist eine
Vertragsstrafe in
Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu
zahlen.
6. Durch die in Ziffer
VII. vorgesehenen
Zahlungen werden
keinerlei
Nutzungsrechte
begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik
Deutschland als
vereinbart, und zwar
auch bei Lieferungen
ins Ausland.
2. Nebenabreden zum
Vertrag oder zu diesen
AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige
Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer
oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die
Wirksamkeit der
übrigen
Bestimmungen. Die
Parteien verpflichten
sich, die
ungültige
Bestimmung durch eine
sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der
angestrebten Regelung
wirtschaftlich und
juristisch am
nächsten
kommt.
4. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist,
wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, der
Wohnsitz des
Fotografen.